FAQ - was muss ich vor dem Mieten eines Krans wissen?

 

Häufige Fragen zur Minikran-Miete (FAQ)

 

Preise & Konditionen

Was kostet die Miete eines Minikrans bei Uplifter?
Die Mietpreise variieren je nach Kranmodell, Mietdauer und Einsatzort. Es gibt Stunden- und Tagespreise. Für längere Zeiträume bietet Uplifter Staffelpreise oder Pauschalen an.

Gibt es eine Mindestmietdauer?
Ja, die Mindestmietdauer ist abhängig vom Kranmodell. Stunden- oder Tagesmieten sind möglich, ebenso wie Wochen- oder Monatsmieten.

Welche Zusatzkosten können entstehen?
Neben der Miete können Kosten für Transport, Versicherung, Bedienpersonal oder Sonderausstattung anfallen. Gerne erstellet das Uplifter Team ein individuelles Angebot für Sie.

 

Technische Fragen

Welche Tragkraft hat der Minikran?
Uplifter Kran-Modelle heben je nach Ausführung bis zu 10 000 kg. Genaue Leistungsdaten finden Sie im jeweiligen Datenblatt.

Wie hoch und weit kann der Kran arbeiten?
Die maximale Hubhöhe beträgt je nach Modell knapp 30 Meter, der Arbeitsradius bis zu 19 Meter.

Welche Abmessungen hat der Kran?
Uplifter Minikrane sind kompakt: Sie passen sogar durch Standardtüren und sind ideal für enge Baustellen oder Innenräume.

Wie wird der Kran betrieben?
Uplifter bietet Modelle mit Elektro-, Diesel- oder Hybridantrieb. Bitte teilen Sie uns mit, welche Anforderungen Ihr Einsatzort stellt.

 

Einsatz & Bedienung

Kann der Minikran innen eingesetzt werden?
Ja – wir haben emissionsfreie Modelle, die sich für den Innenbereich eignen.

Darf ich den Kran selbst bedienen?
Nur geschultes Personal darf den Kran bedienen. Auf Wunsch stellen wir einen erfahrenen Kranführer oder führen eine Einweisung in die Maschine durch. 

Ist eine Einweisung möglich?
Ja – bei Übergabe erhalten Sie eine fachgerechte Einweisung. 

Wie erfolgt die Anlieferung?
Wir liefern den Minikran mit eigenem Tieflader oder Spediteur. Selbstabholung in der Uplifter Zentrale oder bei einem unserer Standorte ist auf Anfrage möglich.

 

Sicherheit & Genehmigungen

Brauche ich eine Genehmigung?
Im öffentlichen Raum (z. B. Gehwege, Straßen) ist meist eine Sondergenehmigung nötig. Auf privatem Gelände meist nicht. Wir beraten Sie gern.

Wer haftet im Schadensfall?
Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder unzureichende Sicherung. Wir empfehlen den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten?
Die Arbeitsstelle muss tragfähig und abgesichert sein. Der Kran darf nur durch befugte Personen bedient werden. 

 

Sie haben weitere Fragen oder möchten Uplifter Kranmietkunde werden? Dann rufen Sie uns am besten gleich an und sichern Sie sich noch heute die besten Konditionen: +49 943320499-354!

 

Tags: Minikran
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