Hinweisgeberschutz-Formular
Name des Unternehmens bzw. Beschäftigungsgebers
(Pflichtfeld)
Bitte geben Sie den Unternehmensnamen idealerweise so ein, wie dieser auch im Handelsregister o.ä. eingetragen ist.
Ihr Name
(leer lassen, falls der Hinweis anonym gegeben werden soll)
Ihre E-Mail-Adresse
(leer lassen, falls der Hinweis anonym gegeben werden soll)
Um Sie über den Fortgang der Bearbeitung des Hinweises entsprechend dem HinSchG informiert zu halten, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie diese nicht angeben, dann können wir Ihnen keine Bestätigung per E-Mail zukommen lassen. Falls Sie stattdessen eine Kommnunikation per Post wünschen, geben Sie bitte innerhalb des Hinweisfeldes Ihre Anschrift an und lassen Sie die E-Mail-Felder dann leer.
Bitte beschreiben Sie den Vorfall, den Sie melden möchten
(Pflichtfeld)
Bitte beschreiben Sie uns genau, was passiert ist. Nennen Sie uns auch den Ort und die Zeit, wann es passiert ist. Wenn Sie wissen, welches Gesetz Ihrer Meinung nach verletzt wurde, teilen Sie uns das bitte mit. Wenn Sie lieber anonym bleiben möchten, achten Sie darauf, keine persönlichen Informationen preiszugeben. In diesem Fall sollten Sie auch keine Informationen teilen, die Rückschlüsse auf Sie zulassen, wie zum Beispiel Ihre Beziehung zu den beteiligten Personen.
Bitte erläutern Sie den Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit
(Pflichtfeld)
Bitte erklären Sie, wie Ihre berufliche Tätigkeit mit dem Verstoß, den Sie melden möchten, in Verbindung steht. Der Verstoß sollte entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber oder bei einer anderen beruflich relevanten Stelle passiert sein.
Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten und Hinweise werden nur genutzt, um Ihre Anfrage bzw. Ihren Hinweis gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz zu bearbeiten und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.