UVV-Service mit Terminerinnerung
UVV-Prüfung
UVV-Service
Wir unterstützen Sie dabei, die Richtlinie der Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) mit der von uns durchgeführten UVV-Prüfung unkompliziert umzusetzen.
- Terminierung und Terminerinnerung
- Durchführung der Prüfung auch von Fremdgeräten
- Festgestellte Mängel können sofort behoben werden
- Sinnvolle und wirtschaftliche Kombination mit weiteren Services
Folgende Geräte prüfen wir für Sie:
Geräteprüfung auch von anderen Herstellern und gerne auch bei Ihnen vor Ort.
- Minikrane (z.B. Maeda, Unic)
- Mobilkrane (z.B. Valla)
- Auslegerkrane
- Krane ohne Lastmoment
- Multimover
- Brückenkran
- Portalkran
- Säulenschwenkkran
- Schienenlaufkatzen
- Vakuumsauger (z.B.: Uplifter, Schmalz, Woods, Kappel, Fezer, KS Schulten)
- Winden, Hub- u. Zuggeräte (Seil- u. Kettenzüge, Trommelwinden)
- Lastaufnahmeeinrichtungen (Traversen, Lastenlifte, Multi Mover)
- Hydraulik-Schlauchleitungen
- Paneelsauger (Aero-Lift)
- Steinsauger (Probst)
Risiken bei Missachtung
Wer als Unternehmer der Pflicht zur UVV-Prüfung nicht nachkommt, muss im Schadensfall mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen. Es können sogar Bußgelder in beträchtlicher Höhe erhoben werden. Bei einem Arbeitsunfall, der auf eine Missachtung der UVV zurückzuführen ist, kann die Berufsgenossenschaft, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, unter Umständen, die Versicherungsleistung verweigern.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Die UVV der Berufsgenossenschaften regelt die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Bedienung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Hervorzuheben ist, dass der Betreiber verpflichtet ist in Eigenverantwortung für turnusgerechte Überprüfungen der Hebezeuge und Maschinen durch einen Sachkundigen zu sorgen. Sollte dies nicht geschehen, dürfen technische Arbeits- und Betriebsmittel nicht weiter betrieben werden, und der Betreiber verliert im Schadensfall jeglichen weiteren Versicherungsschutz.
Die UVV-Prüfungen von Geräten und Maschinen entsprechend der BG Regel BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, der BGV D6 „Krane“ und der BGV D8 „Aufzüge und Winden“ werden von unserem Werkstattteam meist direkt vor Ort durchgeführt. Nur wenn es nicht anders geht, es die auftretenden Probleme notwendig werden lassen oder es schlicht weg einfacher ist, werden die UVV-Prüfungen in unserer zentralen Werkstatt durchgeführt.
Unsere oberste Priorität gilt dem Augenmerk Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter: eine erste Vorraussetzung hierfür sind sichere Arbeitsgeräte. Diese Basis für ‘Sicherheit mit gleichzeitig effektivem Arbeiten’ schaffen wir mit unseren UVV-Prüfungen. Unsere geschulten Mitarbeiter legen dazu regelmässige, mehrtägige Seminare mit abschließendem Sachkundenachweis beim TÜV ab.
Wir prüfen nach den Regeln und Vorschriften der Berufsgenossenschaft
DGUV Vorschrift 54
Winden, Hub- u. Zuggeräte (Seil- u. Kettenzüge, Trommelwinden)
DGUV Vorschrift 52
Brückenkran, Portalkran, Säulenschwenkkran, Schienenlaufkatzen u. Krane ohne Lastmoment
DGUV Regel 100-500, Kap.2.8
Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeug Betrieb (Ketten, Seile, Hebebänder, Traversen, Haken)
DGUV Grundsatz 309-001
Prüfung von Kranen (Minikrane, Mobilkrane, Auslegerkrane)
DGUV Regel 113-015
Hydraulik-Schlauchleitungen
Es werden bei der UVV-Prüfung Sicht- und Funktionsprüfungen der Geräte durchgeführt. Zudem wird der Besitzer der Maschine bei eventuell ersichtlichen Schäden oder Abnutzungserscheinungen auf diese aufmerksam gemacht und anschließend wird gemeinsam mit diesem über das weitere Vorgehen (Reparatur, Austausch einer Komponente oder Aufschub) entschieden.
UVV-Prüfungen sind oftmals doppelt nützlich:
Einerseits wird wie oben beschrieben der Sicherheitszustand der Maschine überprüft und Fehler und Schäden behoben. Das andere weit unterschätzte Faktum hierbei ist: spätere, meist höhere Kosten zu vermeiden durch frühzeitiges Erkennen und Beheben von kleinen Fehlern.
Wir bieten Ihnen hinsichtlich der immer wieder notwendigen UVV-Prüfung folgenden Service:
Eine termingerechte Erinnerung an die notwendige Prüfung falls es sich um einen Minikran, Mobilkran oder ein Vakuumhebegerät aus unserem Vertrieb handelt oder natürlich auch, wenn das Gerät bei uns bereits schon einmal eine UVV-Prüfung absolvierte. Die von uns verabreichte UVV-Plakette ist nicht nur jährlich erforderlich, sondern schenkt Ihnen und Ihren Mitarbeitern Sicherheit und somit auch einen wichtigen Teil Vorsorge zur Gesundheit.
Nach den gängigen Vorschriften prüfen wir folgende Produkte:
- Vakuumheber wie Glassauger, Saugbatterie und Paneelsauger
- Glaslifter
- UPLIFTER Minikrane
- MAEDA Minikrane
- VALLA Mobilkrane
- Multimover
- Transportlösungen
Wir prüfen alle unsere Eigenmarken, aber auch größtenteils Fremdmarken wie Unic Kräne, Jekko, Ormig, Kappel, Winlet, WOOD'S POWR-GRIP, Schmalz, Viavac, Aerolift und Wirth, Ormig Montage- und Lastenlifte von KSF, Böcker Alp-Lift, Wienold Glaslifte und Glasrobot.
Kontaktieren Sie einfach im Bedarfsfall unsere Werkstattcrew. Ein kurzes Gespräch beseitigt am schnellsten vorhandene Unklarheiten.